Donnerstag, 15. Dezember 2005

Bürgerantrag zur Verbesserung des Baumschutzes

Bürgerantrag zur Verbesserung des Baumschutzes

Bäume gefallen - Bäume fällen

Bäume haben es in der städtischen Bebauung nicht leicht. Unter schwierigen Lebensbedingungen an Straßen und auf Plätzen, in Parks und Gärten konkurrieren sie mit Asphalt und Autos, müssen Fußtritten, Hundekot und manchem mehr widerstehen. Dennoch liefern sie täglich Höchstleistungen und das Jahrzehnte lang. Zwischen Häusern und Straßen bilden sie lebendige Wellness-Center, die der Stadt mancherlei Service liefern:
Stadtbild prägen, gliedern und beleben. Feinstaub filtern und Klima verbessern. Neugierige Nachbarn fern halten. Tiere beherbergen. Vögel zum Zwitschern bringen. Erholungssuchenden ein Dach über dem Kopf bieten und Schatten spenden. Kühnen Kletterern Halt geben. Blüten, Früchte, Farben, Düfte in die steinerne Stadt bringen.

Satzung erhalten - Satzung verbessern

Der Schutz der Bäume genießt bei Bürger wie Politikern in Wuppertal einen hohen Stellenwert. Dennoch will die Stadt die Baumschutz-Satzung abschaffen. Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes, aber auch des Stadtbildes und der Denkmalpflege ist die Baumschutz-Satzung eine sinnvolle Einrichtung und sollte bestehen bleiben. Sie sorgt für die Erhaltung von Bäumen nach ihrer "Volljährigkeit", regelt aber auch Ausnahmen und Ersatzpflanzungen.

Die Vorschriften der Baumschutzsatzung haben sich in den vergangenen Jahren im Wesentlichen bewährt. Allerdings haben sie auch eine Reihe von Problemen verursacht. Wir empfehlen, diese Probleme ernst zu nehmen. Welche Schwierigkeiten drücken denn den Bürger beim Schutz seiner Bäume? Mit welchen Problemen ist die Verwaltung bei der Handhabung der Satzung konfrontiert? Wie hat sich die Satzung in den letzten 20 Jahren ausgewirkt? Aus den Antworten auf diese Fragen lässt sich etwas lernen, um die Satzung zu verbessern.

Verantwortung übergeben - Verantwortung übernehmen

Die zuständigen Gremien und interessierten Verbände sollten beraten, sich beraten und beraten lassen, bevor vorschnell ein im Ganzen bewährtes Instrument abgeschafft wird. Soll die Verantwortung für den größten Teil schützenswerter Bäume also dem Bürger angelastet werden, so ist den absehbaren Folgen zu begegnen. Welche vorbereitenden Maßnahmen sieht die Politik vor, um dem unbedachten Einsatz der Kettensägen vorzubeugen? Wird die Abschaffung realisiert, müssen Aufklärung, Schulung und Beratung der Baum-Besitzer sie unbedingt flankieren.

Sollte die Politik der Kettensäge freie Fahrt einräumen, tut sie gut daran, den Erfolg der Abschaffung der Baumschutz-Satzung zu evaluieren. Dann wird sich in Bälde herausstellen, wie es mit Baum-Mündigkeit und Baum-Müdigkeit in Wuppertal steht. Schließlich sollte jedem klar sein, dass die Stadt die Verantwortung nur teilweise an die Bürger übertragen kann. Für den Rahmen, in dem die Bürger handeln, bleiben Stadt und Politik verantwortlich.

Baumschutz fordern - Bäume fördern

Soll dennoch die Satzung ganz entfallen, so sind vorbereitende Maßnahmen unerlässlich. Schließlich will niemand den Baumschutz abschaffen, sondern lediglich eine mögliche Überregulierung beseitigen. Wie lassen sich also die Bäume weiterhin schützen?

Die besonders wichtigen Bäume müssen weiterhin jedem Zugriff entzogen sein. Bei Bäumen, die sich durch hohe Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen, kann die Stadt es nicht dem Belieben des Bürgers überlassen, ob sie erhalten werden. Die gerade anstehende Überarbeitung der Listen der Naturdenkmäler einerseits und der schützenswerten Landschaftsbestandteile andererseits sollten solche Bäume bei Entfallen der Baumschutz-Satzung unbedingt gewissenhaft und großzügig berücksichtigen. Der fünfte Landschaftsplan wird hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Bis zum Abschluss dieser Verfahren muss die Satzung gültig bleiben. Dennoch werden die genannten Schutzformen stets nur bei einem geringen Teil der schützenswerten Bäume greifen können.

Wir schlagen für den Fall der Abschaffung der Baumschutzsatzung in Wuppertal vor, ein Baum-Förderprogramm zu schaffen. In seinem Rahmen sollen mit Bürgern, Grundbesitzern, Wohnungsbaugesellschaften und Verbänden neue Formen des Baumschutzes entwickelt und umgesetzt werden. Das Förderprogramm baut eine Beratung zu allen Fragen des Baumschutzes auf und bietet sie den Bürgern an. Denn Probleme mit Bäumen gibt es. - Sie lassen sich aber oft ohne Fällung lösen. Ersatzpflanzungen können flexibilisiert und koordiniert werden.

Statt Gängelung und Obrigkeitsdenken können so Eigeninitiative und Verantwortung der Bürgerschaft zum Wohle der Stadt und ihrer Natur gestärkt werden.

LNU Wuppertal fordert:

  • Baumschutzsatzung mit Bürgern, Verbänden und Gremien diskutieren, statt per Zeitungsartikel abschaffen.
  • Wer die Baumschutzsatzung streichen will, muss andere Ideen für den Baumschutz vorlegen.
  • Ein neues Baumschutz-Förderprogramm für Pflege, Schutz und Fällung von Bäumen in der Stadt soll innovativ beraten und koordinieren.

Dienstag, 23. März 2004

Resolution zum geplanten Gewerbegebiet KLEINE HÖHE in Wuppertal

Umweltverbände, Umweltvereine und Landwirte Wuppertals

c/o Dr. Antonia Dinnebier
Lüntenbeck 1b
42327 Wuppertal
Telefon: 0202/ 74 55 61

23. März 2004

Anmerkung:
Vergleichbare Schreiben haben die Fraktionen erhalten

Herrn
Dr. Hans Kremendahl
Oberbürgermeister
Rathaus Barmen

42275 Wuppertal

Resolution zum geplanten Gewerbegebiet KLEINE HÖHE in Wuppertal

Sehr geehrter Herr Dr. Kremendahl!

Der Rat wird in den nächsten Tagen den neuen Flächennutzungsplan und damit auch die gewerbliche Baufläche KLEINE HÖHE beschließen. Nach Auffassung der Umweltverbände, Umweltvereine und Landwirte Wuppertals ist diese Baufläche mit Natur und Umwelt nicht vereinbar. Sie lässt sich auch nicht mit dem Bedarf begründen.

Wir haben unsere Argumente in der beiliegenden Resolution zusammengefasst und appellieren an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Kremendahl, dafür zu sorgen, dass die gewerbliche Baufläche KLEINE HOHE nicht beschlossen wird.

Wir erlauben uns, auf einen Punkt besonders hinzuweisen: Der von der Stadt für erforderlich angesehene Gewerbepark lässt sich auch auf dem Gelände der ehemaligen G0H-Kaserne realisieren. Dieser Standort ist wegen seiner attraktiven Lage im Stadtgebiet, Verkehrsanbindung und Größe für einen überregional bedeutsamen Technologiepark gut geeignet. Für das Gewerbegebiet KLEINE HÖHE, das bereits in den 70-er Jahren unter anderen Rahmenbedingungen konzipiert wurde, können wir keinen Bedarf erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Antonia Dinnebier
Kreiskoordinatorin der
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.

Anlage: Resolution

Samstag, 21. Februar 2004

Martin Lücke
Landheim 30
42279 Wuppertal
Tel. 0202/527937
Kreisanlaufstelle LNU Wuppertal



LNU - Martin Lücke - Landheim 30 - 42279 Wuppertal

Landesbüro der Naturschutzverbände
Frau Regine Becker
Ripshorster Straße 306

46117 Oberhausen

21. Februar 2004

Bestandsaufnahme im Rahmen der EU-WRRL - Wupper

Liebe Regine Becker,

die Forumsveranstaltung zur Umsetzung der WRRL im Arbeitsgebiet der Wupper haben aus dem hiesigen Beirat Frau Dinnebier, Herr Wuttke und ich besucht. Etwa hundert weitere Interessierte und Betroffene aus Behörden, Verbänden und Firmen waren anwesend.

Ein Protokoll über die Veranstaltung soll kurzfristig unter den bekannten Internet-Adressen einsehbar sein. Sonst müsste man sich an das Büro Koenzen in Hilden wenden

Neben den einführenden und abschließenden Referaten war Gelegenheit zur Diskussion gegeben. Die Pläne und Karten der Bestandsaufnahme hingen im Nebenraum aus.

Man konnte den Eindruck gewinnen, das die im Geschwindschritt vorgetragenen Methoden und Ergebnisse sorgfältig erarbeitet waren und die gesetzliche Aufgabe erfüllen. Es wird schwierig sein, die gewonnenen Ergebnisse zu kritisieren, da der Zugang zu ihnen so erschwert ist. Nach meiner Ansicht sollte man sich am ehesten um die grauen Gewässer kümmern, da bei diesen infolge Datenmangel Erhebungsdefizite vorliegen können. Da ohnehin durch die Verklumpungsmethode (Agglomeration) etwa 90% der Gewässer als gefährdet bezeichnet werden, bleibt ein weites Feld für Verbesserungsmaßnahmen.

Für den Wuppertaler Bereich würde ich empfehlen, dem Mühlengraben besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Er wird von den Wasserbehörden meist als Ab- und Regenwasserkanal abgetan, nimmt aber unweit des Alten Marktes den Leimbach auf. Auch dient er zwischen Adlerbrücke und Loh als Entlastungsgraben der Wupper.

Für die Grundwasserkörper könnte es eine Rolle spielen, wie hoch die Wasserverluste in den Netzen der Versorgungsbetriebe liegen. Es wird angeregt, bei ihnen entsprechende

Erkundigungen einzuziehen. Für die WSW habe ich einmal einen Wert von 20% gehört.
Das würde einen erheblichen Einfluss auf die unterirdischen Wasserkörper bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Mittwoch, 5. Juni 2002

Offenlage Flächennutzungsplan

Martin Lücke
Landheim 30
42279 Wuppertal
Tel. 0202/527937
Kreisanlaufstelle LNU Wuppertal



LNU - Martin Lücke - Landheim 30 - 42279 Wuppertal

Stadt Wuppertal Ressort Stadtplanung
z. H. Herrn W. Roehrig
Rathaus Barmen Große Flurstraße 10

42269 Wuppertal

5.Juni 2002

Offenlage Flächennutzungsplan

Als Sprecher Wuppertaler Naturschutzverbände der LNU nehme ich zum offengelegten Flächennutzungsplan Stellung im Namen und Auftrag der angeschlossenen Verbände, soweit diese nicht eigene Stellungnahmen abgeben:

Die Vorlage des neuen Flächennutzungsplan-Entwurfs wird begrüßt.

Es wird angeregt, verschiedene Flächenausweisungen zu überdenken, da der voraussichtliche Bedarf an Wohnbau und Gewerbeflächen unseres Erachtens zu hoch eingeschätzt wird. Stattdessen sollten Flächen am Rand der Siedlungsbereiche vermehrt für natürliche Entwicklung und Naherholung offengelassen und unter Natur- und Landschaftsschutz gestellt oder belassen werden. Es handelt sich um die folgenden Flächen:

Fläche/LageAusweisungÄnderungsvorschlag
Adolf-Vorwerk-StraßeWohnbauAusweisung LSG im LP W-Ost
StandortübungsplatzDiverseEinbeziehung Freiflächen in LP W-Ost
Radenberg-HaldeWohnbauNSG Kalkhalde im LP Wuppertal-Nord
Gebiet An der BükWohnbauVerbleib im Landschftsschutz: Grünzug
Zum LohbuschWohnbauLSG da Waldrandlage
Berliner StraßeSpielplatzSchutzwürdiges Höhlengebiet am Rand
Blumenroth, LinderhausenGewerbeKarstgebiet, LSG, Naturdenkmal Doline
Kleine HöheGewerbeLSG, Grünzug mit Altwegen, Freiraum
Neuenbaumer WegWohnbauLSG, Auslöffeln Herzkamper Mulde
Friedrich-Ebert-Str. (ELBA)EinzelhandelWohnbau in zentrumsnahe Lage
Ronsdorf-KastenbergDeponieLSG, da kein Bedarf an Deponien
Aprather WegSondergebietLSG, offensichtlich kein Bedarf an SO
RudolfstraßeWohnbauBrachbiotop in Hardtplan einbeziehen
Knechtweide CronenbergSondergebietNSG: seltene artenreiche Wupperaue
Im LehmbruchWohnbauLSG: wichtige Grünvernetzung, Quellen
Korzert CronenbergSondergebietND: Geotop Steinbruch mit Gewässer
Burgplatz BeyenburgWohngebietKD: Archäologische Zone, frühere Burg
Bahnhof VohwinkelWestliches Bahngeb.Naturschutzgeb.: wertvolle Ruderalflur

Ferner wird angeregt, die Fortsetzung der Trasse der Regiobahn Mettmann Vohwinkel in allen angedachten Varianten darzustellen, um Fehlplanungen in den Dornaper Bereichen zu vermeiden. Bedenklich erscheint uns die Ausweisung von Golfplätzen als Grünflächen. Nach allgemeinem Kenntnisstand ist der ökologische Wert derartiger Flächen so gering, dass sie besser als Anlagen für Sport und Spiel ausgewiesen würden.

Überlegen sollte man weiter, ob alle Kalkgebiete im Stadtraum Wuppertals mit einer speziellen Signatur hervorzuheben sind, da sie besondere Eigenschaften als Grundwasserleiter und Höhlenbildner in Bezug auf Wasserverhältnisse und Baugrund haben. Bauwillige würden so besser vor unliebsamen Überraschungen gewarnt. In Bereichen mit neu entdeckten Höhlen sind Höhlenschutzgebiete als NSG auszuweisen und bereits geschützte Höhlengebiete entsprechend den neueren Kenntnissen abzugrenzen. Auf die jüngeren Arbeiten des Verbands der Karst- und Höhlenforscher wird verwiesen.

Geklärt werden muss das Verhältnis des FNP zu bestehenden und in Arbeit befindlichen Landschaftsplänen. Die häufigen Unstimmigkeiten in den Randbereichen führen oft zu Kontroversen im Planungsbereich. Der neue FNP sollte erst Rechtskraft erlangen können, wenn alle Landschaftspläne zumindest im Außenbereich fertig sind. Über die Behandlung der Grünflächen im besiedelten Bereich wie Parks, Anlagen, Friedhöfe und Kleingärten sollten wenigstens grundsätzliche Aussagen getroffen werden in dem Sinne, dass ihre rechtliche Sicherung durch einen fünften Landschaftsplan oder einen Grünordnungsplan gewährleistet wird.

Das Gebiet Eskesberg ist gemäß der Sicherstellungsvorlage der Bezirksregierung ganz als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das als Gewerbefläche angedachte Teilgebiet ist ohnehin mit Wald bestanden, bei dessen Überplanung das Problem der Waldersatzpflanzung entsteht.

Ob eine Zooerweiterung erforderlich ist, erscheint fragwürdig. Es wird immer schwierig sein, Zootiere artgerecht zu halten. Eine Erweiterung des Zoos würden wir nicht befürworten.

Die Darstellung der Denkmalbereiche ist um das Kaltenbachtal in Cronenberg und die Landwehrzüge zwischen Beyenburg und Elberfeld zu ergänzen. Nähere Angaben können auf Wunsch gemacht werden.

Der Mühlengraben als ehemaliger Wupperarm ist als entwicklungsfähiges Gewässer darzustellen und auch in das Programm der ökologisch zu verbessernden Gewässer aufzunehmen.

In der Hoffnung, dass Belange von Natur und Umwelt künftig stärkeren Eingang in die Flächenplanungen der Stadt finden werden, grüßt Sie freundlich

Ihr
Martin Lücke